Kostenlose Probestunde unter 0163 2881387

Zeiten & Preise

Unterrichtszeiten

Mo. - Fr.   13:00 - 20:00 Uhr

von Januar bis zu den Sommerferien auch samstags ab 9:30 Uhr
Beziehen Sie Kinderzuschlag, Wohngeld, Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Leistungen nach § 2 AsylbLG oder Sozialhilfe und Ihr Kind benötigt Nachhilfe oder Förderunterricht?

Lassen Sie sich die Notwendigkeit der Förderung durch den Klassen- oder Fachlehrer bestätigen (dafür hat die Schule entsprechende Formulare) und geben Sie die Formulare im Landkreis, Abteilung Bildung und Teilhabe, ab.

Da die Bearbeitung teilweise bis zu 6 Wochen dauert, fragen Sie den zuständigen Sachbearbeiter, ob wir schon mit der Nachhilfe beginnen dürfen. Anschließend melden Sie sich bitte bei mir, damit wir starten können. Den Bewilligungsbescheid reichen Sie an mich weiter sobald sie ihn erhalten.

Ich unterrichte ihr Kind natürlich zuzahlungsfrei.

Kosten

Förderunterricht & Nachhilfe

Jeder Schüler hat einen Individuellen Förderbedarf. Dazu kommt noch die Wahl zwischen Einzel- und Gruppenunterricht, ein evtl. Geschwisterrabatt oder eine Förderung im Rahmen des sozialen Honorars.

Bitte haben Sie Verständnis das ich Ihnen ein konkretes Angebot erst nach einer Probestunde und persönlichen Beratung machen kann.


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